Bildung einer terroristischen Vereinigung…
Sep 17th, 2007 | By feydab | Category: Feydab erklärt das Grundgesetzoder Der Verteidigungsminister und dessen Auftrag. Die Bundeswehr hat gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG den Auftrag, Deutschland und seine Verbündeten zu verteidigen („Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“), d.h. Deutschland und seine Staatsbürger gegen Angriffe, äußere Gefahren und politische Erpressung zu schützen. So schreibt die Wikipedia und zumindest der Verteidigungsminister sollte sich…[weiterlesen]
