Bildung einer terroristischen Vereinigung…
Sep 17th, 2007 | By feydab | Category: Feydab erklärt das Grundgesetzoder Der Verteidigungsminister und dessen Auftrag.
Die Bundeswehr hat gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG den Auftrag, Deutschland und seine Verbündeten zu verteidigen („Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“), d.h. Deutschland und seine Staatsbürger gegen Angriffe, äußere Gefahren und politische Erpressung zu schützen.
So schreibt die Wikipedia und zumindest der Verteidigungsminister sollte sich wohl klar darüber sein, dass mit “Deutschland verteidigen” nicht nur die Bürger sondern auch deren Grundwerte, i.S. Verfassung oder Grundgesetz gemeint ist.
Insofern mich die Äusserungen des Herrn Jung am Wochenende mal wieder dazu nötigen, die elementaren Regeln unserer Gesetzgebung zu erläutern.
Herr Jung, das BVG hat festgestellt, dass es Ihnen nicht erlaubt ist Menschenleben gegeneinander abzuwägen und die Unversehrtheit des Lebens elementares Gut eines jeden Menschen ist. Auch ganz klar hat das BVG erläutert, dass entführte Flugzeuge nicht von Ihren Kampfjets abgeschossen werden dürfen. Demgemäß ist Ihre Äusserung “in Abstimmung mit der Luftwaffe sollten bei einem möglichen Abschuss nur jene Piloten fliegen, die auch [...]dazu bereit wären, einen solchen Befehl auszuführen.” wohl ein offensichtlicher Verstoß gegen §89StGB:
Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane
(1) Wer auf Angehörige der Bundeswehr oder eines öffentlichen Sicherheitsorgans planmäßig einwirkt, um deren pflichtmäßige Bereitschaft zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der verfassungsmäßigen Ordnung zu untergraben, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Weiterhin ist in §129a StGB geregelt, dass:
Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind[...]Mord oder Totschlag zu begehen [...]oder die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.[...] Wird mit Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bestraft.
In sofern ich Ihren sofortigen Rücktritt und eine Verantwortung Ihrer Worte vor einem Gericht fordere. Als Bundesverteidigungsminister sind Sie untragbar.

[...] Bereiche ist deswegen stets abzuwägen ob das Ziel die Mittel rechtfertigt und selbst wenn es heute für Minister “tres chic” erscheint sich über diese Prämisse hinweg zu setzen um sich als Einäugiger unter den Blinden zu [...]