Die christlichen Werte des Herrn Jung…

Dez 14th, 2007 | By | Category: Allgemein, Feydab erklärt das Grundgesetz
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sind tatsächlich beeindruckend. Christliche Werte heisst nichts anderes als den Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Angriffen und erfolgt allein auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVG – so der Herr Generalfeldmarschall Bundesverteidigungsminister sinngemäß.

Einerseits klingt es im O-Ton eigentlich noch viel lustiger und ich würde mich nicht wundern, falls Herr Jung zu Hause auch einige indische Glücksrunen an der Wand hängen hat, andererseits finde ich erschreckend, wie unverblümt man sich heute die Wahrheit zurechtlügt.

Selbstverständlich geht es mir gerade auch darum die christlichen Werte umzusetzen, denn was heißt dies? Das heist doch unsere Bevölkerung zu schützen vor terroristischen Angriffen und das ist genau der Punkt, meine Argumentation erfolgt auf der Grundlage des Urteils vom BVG denn sie können heute äussere und innner Sicherheit nicht mehr streng voneinander trennen und wenn Angriffe auf die BRD erfolgen und die Fähigkeit der Polizei reicht nicht mehr aus um unser Bürger zu schützen, dann muss es möglich sein die BW einzusetzen, denn es ist die vornehmste Aufgabe der Politik die Bürger zu schützen (…) Die Luftwaffe ist in einem klar abgesprochenen Fahrplan und wir hatten auch während der WM Abfangjäger in der Luft.

Nicht nur, dass Herr Jung also “Auge um Auge” immer noch als christliche Werte verkaufen möchte, er bekennt sich auch ganz offen zu einem Verfassungsbruch in 2006, der Vorbereitung terroristischer Handlungen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das finde ich schon recht beeindruckend für einen Minister der BRD.

Ihre Behauptung, Sie würden auf der Basis des BVG argumentieren, wurde allein schon von der Zuhilfenahme eines “übergesetzlichen Notstandesad absurdum geführt, und die von Ihnen benutzten Worte im Interview sind auch jetzt wieder der Schlüssel zu Ihrem Denken.

Ein Angriff auf die BRD und die notwendigen Handlungen zur Feststellung des V-Falles wird im GG unter Art 115a behandelt, ab diesem Zeitpunkt, ist es vollkommen unstrittig, dass die BW und all ihre Mittel zur Verteidigung eingesetzt werden darf, aber selbst dann geht es allein um die Verteidigung der Bundesrepublik und deren freiheitlich demokratischen Grundwerten.

Worum es Ihnen geht, ist eine Legitimation für unterschiedslose Tötung von Menschen im Zuge von “Präventivmaßnahmen“, nur auf der blossen Annahme eines Angriffs und mal abgesehen davon, dass eine unterschiedslose Tötung von Menschen weder von einem christlichen Grundsatz noch dem der BRD als Staat getragen wird, liegt die tatsächliche Problematik noch viel tiefer, denn Sie selbst sagen wörtlich: “Es ist wesentlich klüger die Gefahr an der Quelle zu beseitigen, bevor sie in größerer Dimension die BRD erreicht“. Insofern Waffengewalt also keine Frage von Notwendigkeit, sondern allein eine Ihrer vermeintlichen Weisheit ist…

Wo ziehen sie denn die Grenze für einen Einsatz von Waffen, wer genau ist “der Feind” und wieviel Glauben soll ich Ihren Beteuerungen schenken, christliche Werte zu verfechten? Die ersten Bomber sind bei der WM und in Heiligendamm auch schon über unseren Köpfen gekreist…

Wehret den Anfängen!

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