erst schießen, dann fragen und notfalls die Gesetze ändern
Jan 4th, 2008 | By feydab | Category: Allgemein, draussen vor der Tür, Feydab erklärt das GrundgesetzWie zu erwarten, hat der BGH das Vorgehen der Bundesanwaltschaft und die Razzien im Vorfeld des G8 Gipfels 2007 für unzulässig beschieden. Weiter noch, wurden in Karlsruhe “erhebliche Zweifel” an der Argumentation der Bundesanwaltschaft geäussert und somit das Lügenkonstrukt des Herrn Schäuble und seiner willfährigen Schergen ein weiteres Mal entlarvt.
Natürlich ist es in diesem Zusammenhang beruhigend zu wissen, dass die Gewaltenteilung zu funktionieren scheint, dennoch ist es in Zeiten des Ausverkaufs der verfassungsmäßigen Rechte, kein Grund zum Jubel, denn wenn heute der BGH die Zuständigkeiten rügt und die Vorgehensweise allenfalls missbilligend erwähnt, bleibt zu erkennen, dass eben diese mit demm Gesetz zur Voratsdatenspeicherung vom Bundespräsidenten legitimiert wurde und sich somit auch ein großer Teil staatlicher Willkür verselbständigt.
Mal wieder reift in mir die Erkenntnis, dass wir auch den Präventionsstaat hinter uns gelassen haben und reaktionäre Kräfte diese Land regieren. Denkverbote gibt es sehr wohl, liebe Frau Kanzlerin, nämlich die, die ihnen und ihrem Gefolge lieb sind, die werden auch offensichtlich und unnachgiebig von ihren Bütteln durchgesetzt.
