Du! Kannst! Naaach Hauuse geh’n!
Jun 18th, 2008 | By feydab | Category: Allgemein, Dinge die mich ärgern, der Gullideckel, draussen vor der Tür, macht SpassMan hat ja selten Grund in seinem Leben mal so richtig abzufeiern, aber heute komm ich bestimmt nicht aufrecht nach Hause. Gute Gründe dafür gibts reichlich, angefangen bei meinem Bruder, der sich am Dienstag ein Haus gekauft hat, den 6 Tagen die ich ab morgen frei habe und nicht zuletzt die Krönung von 2 Jahren Arbeit, die sich in 20 Seiten Urteilsbegründung niederschlagen und förmlich eine verbale Vernichtung der Gegenseite sind.
Jeder, der heute im Internet regelmäßig unterwegs ist, zuckt unweigerlich beim Thema Abmahnung zusammen. Besonders dann, wenn es um die horrenden Anwaltskosten geht, die üblicherweise angegeben und zur Erstattung verlangt werden. Das trifft nicht nur irgendwelche halbwüchsigen Filesharer, die plötzlich schmerzhaft lernen, dass das Internet kein anonymer Raum ist, in dem man blauäugig drauflos leechen kann oder Ebayer denen üblicherweise die Widerrufsbelehrung vorgehalten wird, sondern kann auch jedes seriöse Unternehmen treffen, egal wie achtsam man ist.
In meinem Fall begann der steinige Weg im August 2006 als Anubis Typhoon plötzlich damit begann, ihre Markenrechte im Bezug auf Big- und Mini-Typhoon Kühler der Firma Thermaltake geltend zu machen und wahllos jeden mit einer Abmahnung bedachten, der in irgendeiner Form die genannten Kühler im Internet anbot. Unabhängig von Anzahl oder Art des Angebots (grundsätzlich muss für eine markenrechtlichen Abmahnung auch eine gewerbliche Absicht des Abgemahnten zugrunde liegen) wurde pauschal ein Streitwert von 150.000€ angesetzt und Anwaltskosten von jeweils insgesamt knapp 5.000€ eingefordert.
Die genaue Zahl der Abmahnungen ist bis heute unklar, Thermaltake Germany beziffert sie auf 300+, bestätigt sind durch andere Quellen mindestens 150 Abmahnungen. Alleine hieraus ergibt sich eine Summe zwischen 750tsd und 1,5Mio Euro, die per Formbrief eingefordert wurden. Kumuliert man die Kosten für Thermaltake, die als Verursacher haftbar gemacht würden, ließe sich die Summe locker noch weiter steigern, da weitere Anwälte beteiligt würden und die Kosten hunderter Einzelprozesse anfielen.
Absurd wurde die Geschichte, als im April/Mai 2007 die Anubis Insolvenz anmeldete, die Markenrechte verkauft und die Anwälte im Namen einer toten Firma Kosten einforderten, die ihnen angeblich abgetreten wurden, lange bevor die erste Abmahnung ausgesprochen wurde. Nicht das dies nach deutschen Recht nicht möglich wäre, absurd ist an dieser Stelle einzig die Tasache in welcher Form und zu welchen Zeitpunkt die Abtretung ans Tageslicht befördert wurde, da im April noch an anderer Stelle Anubis in eigenem Namen auf Erstattung geklagt hatte.
Falls jemand zu diesem Zeitpunkt den Faden verloren hat, braucht ihn das nicht zu verwundern, ich habe während der ganzen Sache zweitweise auch nicht mehr durchgeblickt, und ich war direkt daran beteiligt. Wie auch immer, gipfelte die ganze Sache schließlich in einem Musterprozess vor dem Landgericht München, in dem schon letzte Woche entschieden wurde und ich bis heute relativ bange auf die Urteilsbegründung gewartet habe.
Natürlich kann ich keine Details veröffentlichen und schon garkeine Namen, aber ein paar exemplarische Sätze möchte ich schon zitieren:
Die zulässige Klage ist unbegründet. [...] die behauptete Abtretung unterstellter Ansprüche [...]an die Klägerin nicht wirksam [...] Geltendmachung etwaiger Kostenerstattungsansprüche rechtsmissbräuchlich ist.
Danach folgen noch etwa 10 Seiten höchstrichterlicher Ohrfeigen,die ich mir ausgedruckt habe und aud die ich mir in den nächsten Tagen noch ein paar mal…*PROST!*