Das größte Problem der Meinungsfreiheit…
Jun 24th, 2009 | By feydab | Category: Dinge die mich ärgern, Feydab erklärt das Grundgesetz, der Gullideckel, draussen vor der Türist die mangelhafte Bereitschaft selbst zu denken, denn nur eigene Gedanken – mögen sie falsch oder richtig sein – bilden die Grundlage einer persönlichen Meinung.
Wer dieser Tage die Diskussion über das Zensursula-Gesetz verfolgt, schüttelt manchmal unweigerlich den Kopf, wie wenig Verständnis und Wissen hüben wie drüben um den Art. 5 GGKernprobleme recht schnell umrissen: zu beobachten ist, dabei sind die
Meinungsfreiheit – wir lassen uns das Denken nicht verbieten…
Tatsächlich ist es so, dass überall auf dieser Welt jeder Mensch denken kann was er will, ohne um sein Leben fürchten zu müssen. Diese Erkenntnis ist wahrscheinlich so alt wie die Menschheit, spätestens im 13. Jahrhundert wurde sie aber schon auf Deutsch manifestiert und wurde mit der Zeit sogar zum Volkslied, dass uns allen aus der GMX-Werbung bekannt sein dürfte
Der grundlegende Irrtum – Meinungsäußerungsfreiheit gegenüber anderen…
Der Art. 5 GG garantiert uns folgerichtig dann auch keine Meinungsfreiheit, sondern eine weitgehende Meinungsäußerungsfreiheit, die aber trotz allem ihre Grenzen hat. Sie findet immer dort ihr Ende, wo gleich- oder höherwertiges Gut beeinträchtigt wird, insbesondere die Würde des Menschen (Beleidigungen), die Staatssicherheit oder auch der Schutz von Jugendlichen, wie ihn Zensursula vorgeblich im Schilde führt. So gesehen ist die Aussage “Zensur findet nicht statt” dann auch relativ zu sehen, sie bezieht sich auf das VerbotUnterdrückung von Fakten, s.g. Berichterstattung, nicht aber darauf, dass man ungestraft jeden Schwachsinn auf der Weide blöken darf unter dem Deckmäntelchen der Meinungsfreiheit. Zentraler Sinn von Art. 5 GG ist also die Sicherung eines öffentlichen Diskurs und der Wahrheitsfindung. systematischer
Fakten, Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerung – der Kreis schließt sich…
Tatsachenbehauptungen basieren auf nachprüfbaren Fakten und können als falsch oder richtig erkannt werden, die darauf folgende subjektive Wertung beinhaltet die Meinung. Im Falle der Zensursula werden von ihr aufgrund falscher oder fehlender Fakten haltlose Behauptungen aufgestellt, insofern das resultierende Gesetz schon per se Verfassungswidrig ist, insbesondere, da das hohe Gut der Meinungsfreiheit wohl noch nicht mal im Rahmen der Wechselwirkungslehre für eine Veredelung persönlicher Geltungssucht herhalten dürfte, ebenso fragwürdig ist die Aufweichung der Gewaltenteilung.
Genauso haltlos und kontraproduktiv ist allerdings auch die Behauptung in dem eingangs gegebenen Link, der Zensursula in Verbindung zu dem Spickmich-Urteil von gestern und den Forderungen nach gesetzlicher Regelung von Bewertungsportalen des Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert bringt. Ohne Frage ist es wichtig, dass die Persönlichkeitsrechte Dritter in der Anonymität des Internets besser geschützt und eindeutig reglementiert werden. Zahllose Anwälte verschicken heute ungerechtfertigte Abmahnungen wegen vermeintlicher Rufschädigung von Firmen, genauso wie umgekehrt Menschen in ihren Rechten am eigenen Bild (meinegeileex) oder in der informellen Selbstbestimmung (Facebook, StudiVZ, etc.) verletzt werden.
Wer die Propaganda der Zensursula anprangert, muss schlechterdings für die Stärkung der Persönlichkeitsrechte sein, alles andere ist Bigotterie, und deshalb ist das größte ProblemBereitschaft zu denken. der Meinungsfreiheit die