Schon erstaunlich…

Aug 19th, 2009 | By | Category: der Gullideckel, draussen vor der Tür, Feydab erklärt das Grundgesetz
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Wie offen heutzutage die Demontage unseres demokratischen Systems und der Rechtsstaatlichkeit gefordert wird.

Vor gut einem Jahr wurde das Verfassungsgericht angerufen, die Verträge von Lissabon zu überprüfen. Im Kern aller Kritik stand dabei die höchst undemokratische Willens- und Gesetzesbildung, die fragliche Rechtssicherheit von Bürgern gegenüber den politischen Organen und der Mangel an Transparenz innerhalb der Union. Vor gerade mal 2 Monaten haben dann die Karlsruher Richter klargestellt, dass die Verträge von Lissabon zwar noch mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind, aber nochmals betont, dass die staatliche Souveränität Deutschlands von der EU nicht berührt werden und allein vom gesamten Volk abgegeben werden könnte gem. Art 146 GG.

Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten

Ebenso wolle man nunmehr verstärkt prüfen, ob durch europäische Organe das Wesen und die Integrität des GG verletzt würde und genau das scheint offensichtlich ein Dorn im Auge einiger Juristen zu sein, die dadurch einen Disput mit dem EuGH am Horizont drohen sehen, der ihrer Meinung nach in einem juristischen Patt enden würde, zwischen Bindung an das Grundgesetz und Verpflichtungen zur Umsetzung von EU-Recht.

Obskurer Weise haben die als “regierungsnah” betitelten Juristen dann auch schon die passenden Fallbeispiele zur Hand, wie u.a. die Voratsdatenspeicherung und genau hier lassen sie die Katze aus dem Sack, denn nicht nur, dass in diesem Fall die deutschen Richtlinien weit über die Forderungen der EU hinausgehen, sondern jedes Verfahren vor dem BVerfG ist praktizierte staatliche Souveränität und das letzte Bollwerk gegen Willkür der Legislative. Nach Meinung der Juristen solle das Bundesverfassungsgericht aber nun bei Entscheidungen die die Umsetzung von EU-Recht betreffen, dem EuGH zur Vorlage verpflichtet werden, was dann quasi einer Entmachtung unserer Verfassungswächter gleich käme, denn Ihre Entscheidung ist damit nicht mehr unabhängig.

Dem EuGH muss insbesondere zuvor Gelegenheit gegeben
werden, sich mit den Zweifeln des BVerfG zu befassen und ggf. seine Rechtsprechung
zu präzisieren oder zu modifizieren.

Liest sich zwar unverfänglich, allerdings bestätigt es schlicht alle Kritiker der Lissaboner Verträge im Vorwurf der Intransparenz und fraglichen Rechtssicherheit. Wie sollte denn ein Urteil des EuGH verfassungskonform “modifiziert” werden und welchen Wert haben denn Erlasse, die im Zweifel erst mal “präzisiert” werden müssen?

Der Prüfstein für die EU liegt immer noch in Karlsruhe und das ist gut so, denn die Herrschaften in den roten Roben haben bislang weit mehr Demokratieverständnis und Freiheitsliebe gezeigt, als viele unserer Entscheider in Berlin. Und man muss bei aller Kritik an den Verträgen von Lissabon auch den wirklichen Vorteil sehen, denn erstmal kann ein Staat auch wieder seinen Austritt aus der EU erklären, was jegliches juristisches Patt sofort beenden würde und ggf. sogar die Chance für einen effektiven Neubeginn beinhaltet.

Die tatsächliche Problematik ist doch bei der europäischen Vereinigung immer noch, dass es im Kern um wirtschaftliche Interessen geht. Vorangig ist nicht ein konstruktives Miteinander sondern nur die Erosion von Hemmnissen, der Mensch ist nicht zentrales Element der Bemühungen, sondern nur abstrakter Rechenfaktor beim Machtpoker der jeweiligen Politkaste. Dass die Bürger das nicht wollen haben sie in Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und zuletzt in Irland kundgetan, es ist der Grund für geringe Wahlbeteiligung bei der Europawahl und permanenter Nährboden für alle Nationalisten. Insofern wäre die weitere Eskalation des juristischen Disput tatsächlich viel konstruktiver als die Herren Jusristen es gerne weismachen möchten, allerdings sind deren Interessen offensichtlich auch rein wirtschaftlich, weswegen sie lieber Maulkörbe ans Verfassungsgericht verpassen würden.

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