die Gnade der gesicherten Existenz
Dez 30th, 2009 | By feydab | Category: Dinge die mich ärgern, Feydab erklärt das Grundgesetz, PolitikUnlängst hatte ich schon mal das Dillema erwähnt, dass derzeit (in Deutschland) Manager ungestraft Millionen verzocken, derweil niedere Arbeitnehmer wegen kleinster Unregelmäßigkeiten die fristlose Kündigung erhalten. Auch wenn das rechtlich zumeist einwandfrei ist, so ist es doch gefühlt schlicht ungerecht und so erscheinen denn auch die Äusserungen der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts – Ingrid Schmidt – leidlich instinktlos, die sie im Interview mit der Süddeutschen Zeitung von sich gibt.
Im Hinblick auf die Kritik des Herrn Thierse an der Rechtsprechung, bricht sie zwar zurecht eine Lanze für die Richter, die schlicht an die geltenden Gesetze gebunden sind, allerdings stoßen mit ihre “persönlichen Einlassungen” zutiefst auf, wenn es um die vermeintliche Ursache im Bruch des Arbeitsverhältnisses geht.
Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klorolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro? Warum solche Eigenmächtigkeiten? Das hat was mit fehlendem Anstand, aber auch mit unerfüllten Erwartungen zu tun. Ein Arbeitnehmer erwartet doch von seinem Arbeitgeber nicht nur, dass er sein Geld bekommt. Er erwartet auch Anerkennung, und dass er wie ein Mensch behandelt wird. Aber umgekehrt ist es genauso: Ein Arbeitgeber erwartet, dass ein Arbeitnehmer das Interesse des Unternehmens mitdenkt. Wenn diese Beziehung gestört ist, dann kommt es dazu, dass ein Arbeitnehmer etwas mitgehen lässt und ein Arbeitgeber auch bei Kleinigkeiten die Vertrauensfrage stellt.
Die Sache mit dem Anstand lasse ich mal dahingestellt, denn genau dieser fehlende Anstand wird ja offensichtlich in den höheren Etagen viel öfter geduldet oder sogar noch honoriert, genau daran entzündet sich ja die Diskussion, allerdings ist es wohl eher fraglich, ob bei dem Diebstahl einer Klorolle, eines Pfandbons oder von 6 Maultaschen der fragliche Arbeitnehmer sich die Anerkennung holt, die ihm verwehrt wird. Vermutlich ist das eher aus der Notwendigkeit gebohrenes Übel, geschieht wegen Vergesslichkeit oder schlicht aus Aversion gegen Verschwendung. All diesen genannten Fällen ist aber eines gemein, das Frau Schmidt kommentarlos übergeht, in all den zitierten und im derzeitigen Diskurs genannten Prozessen geht es um untere Einkommensschichten und Sozialversicherungspflichtige Stellen, deren Arbeitsverhältnis nach verhältnismäßig langer Zeit unter diesen fadenscheinigen Anlässen gekündigt wurde. So steht denn plötzlich die Aussage, der Arbeitgeber erwarte von dem Angestellten eine Haltung im Sinne des Unternehmens, in ganz anderem Licht da.
Das beschriebene Interesse der Unternehmen ist ja im Kern in allererster Linie Gewinn zu erwirtschaften, der wohl in den wenigsten Fällen dadurch merklich reduziert wird, dass sich langjährige Mitarbeiter durch einzelne Delikte bereichern, die früher unter Mundraub gefallen wären. Rein rechnerisch ist der Schwund zumeist noch nicht mal das Papier wert, auf dem die Kündigung geschrieben wurde, zieht man die aufgewendete Arbeitszeit mit ein, geschweige denn dass ein in diesem Sinne schuldiger Arbeitnehmer gegen seine Entlassung klagen würde. Insofern stimme ich vollkommen mit der Vorsitzenden des BAG überein, dass im Vorwege schon das Arbeitsverhältnis zerrüttet sein muss, doch dann scheiden sich auch schon unsere Geister und ich bin versucht, der Richterin einen Mangel an Realitätssinn zu bescheinigen, wenn sie hier den Vertrauensverlust des Arbeitgebers in den Vordergrund stellt.
Mit Ausbau des s.g. Niedriglohnsektors ist es heutzutage deutlich attraktiver Arbeitskräfte vom Staat subventionieren zu lassen und auf die Heerscharen staatlich geförderter Aufstocker zurückzugreifen oder im Zuge von Änderungskündigungen, gleiche Arbeit von Mitarbeitern zu weit geringeren Kosten erledigen zu lassen. Diese Praxis ist inzwischen durchweg gängig, und wird nur noch in Teilen durch den immer weiter schwindenden Kündigungsschutz abgewehrt. Ganz ungeniert wird die Gesellschaft von Unternehmensführungen erpresst, durch politischen Druck angedrohter Konkurse und Massenentlassungen, wo noch nennenswerter Widerstand von Gewerkschaften zu erwarten ist und dort, wo das nicht der Fall ist, werden aufkeimende Arbeitnehmerorganisationen unterdrückt und behindert, Angestellte gar bis ins Private rein ausgespäht, widerrechtlichen Einstellungspraktiken unterzogen und ihnen nachspioniert. Fälle aus dem ablaufenden Jahr, sind (mal wieder) Lidl, die Telekom oder die Bluttests verschiedener Großunternehmen bei Einstellungen – die Liste ist lang!
Die oben genannte Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses rührt also daher, dass tariflich geschützte, eingesessene Arbeitnehmer vermehrt ein Hindernis bei der ungehemmten Bereicherung einer Elite auf Kosten der Gesellschaft darstellen.
Selbstverständlich gebührt dem Schutz von Eigentum Priorität, allerdings ergibt sich daraus ebenso selbstverständlich eine Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit im Verhältnis zum persönlichen Besitz, ebenso wie es den Richtern obliegt, im Sinne der Gerechtigkeit zu sprechen, obschon sie an Gesetze gebunden sind. Es ist schlicht absurd, einerseits zu behaupten, man wahre die Waffengleichheit beim Arbeitskampf, aber andererseits mangelnden Anstand auf Seiten kleiner Angestellter zu unterstellen, wo man sich gleichzeitig vor den Karren ihrer Arbeitgeber spannen lässt, und diese Waffengleichheit unterlaufen wird. So entsteht der Eindruck, Frau Schmidt ist der Ansicht Strafe sei für Arbeitnehmer immer auch gerechter Lohn, der Arbeitgeber aber durch gerechte Lohnzahlungen eher bestraft würde.
Ich dachte, dieses Verständnis sei mit der Sklaverei und der Leibeigenschaft zu den Akten gelegt worden…

Interessanter Beitrag! Alles hier stimmt schon… Finde aber die Lösung des Problems heißt die Weltkrise…