scheiss auf die Menschenrechte…
Jul 30th, 2010 | By feydab | Category: Dinge die mich ärgern, Feydab erklärt das Grundgesetz, Politik, draussen vor der TürMich fasziniert immer wieder, wie schnell unter der Fassade der Zivilisation das Tier im Menschen durchbricht, dazu braucht es noch nicht mal eine akute Gefahrenlage, sondern es reicht auch schon eine vermeintliche Bedrohung durch einen zwangsentlassenen Vergewaltiger.
Heute beschämt mich einmal mehr das Verhalten meiner Mitbürger in Hamburg Harburg, die offensichtlich noch nicht mal die elementaren Regeln unserer Gesellschaft begriffen haben und stattdessen ihre ganz persönlichen Mangel an Intelligenz dokumentieren…
So unglücklich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für die Inhaftierungspraxis potentiell gefährlicher Straftäter in Deutschland ist, so sollte man dennoch nicht außer acht lassen, dass Willkür kein probates Mittel ist um eine Gesellschaft zu schützen. Für diejenigen “Nachbarn”, denen es an Weitsicht mangelt formuliere ich den Inhalt des Richterspruches mal vereinfacht: Kein Mensch darf für Taten NACHTRÄGLICH belangt werden, weil es dem Gesetzggeber grad opportun scheint.
Sicherlich müssen wir als Gesellschaft einen Weg finden mit den in diesem Fall betroffenen Menschen umzugehen, aber eben auch menschenwürdig. Wir sollten nicht ausser Acht lassen, dass keiner von den Sicherheitsverwahrten um seine Entlassung gebeten hat, geschweige denn darauf vorbereitet wurde. Stattdessen sieht sich der Mann in Harburg von einer medial angestachelten Meute gehetzt, die zwar gerne auf ihre Versammlungsfreiheit pochen und ihre “freie Meinung” äussern wollen, dabei aber ganz offensichtlich für eine selektive Rechtevergabe eintreten – juristisch betrachtet ist das Volksverhetzung!
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
“Vergewaltiger sollten keine Menschenrechte haben” wird plakativ konstatiert, dabei würde es mich interessieren, was die Mitbürgerin mit Migrationshintergrund die das Schild trägt wohl täte, würde man sie selbst auf gleiche Weise diskriminieren, weil sie farbig oder weiblich ist. Noch vor einigen Jahren war in der Öffentlichkeit das Bild von Hoyerswerda präsent, als genau das nämlich geschah und ein johlender Mob sich vor Freude einnässte, als Brandbomben flogen um den “verhassten Fremden” zu zeigen, dass sie nicht erwünscht waren.
Denkt mal drüber nach liebe Nachbarn…